Rechtsprechung
VK Sachsen, 12.01.2015 - 1/SVK/033-14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,4556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wer muss die Kosten des Verfahrens tragen?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wer muss die Kosten des Verfahrens tragen? (VPR 2015, 146)
Wird zitiert von ...
- VK Niedersachsen, 27.09.2019 - VgK-34/19
Ausschreibung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Übertragungssystemen …
Eine solche Korrektur der Kostenverteilung kann z. B. veranlasst sein, wenn eine Heilung der Informationsverpflichtung des § 134 GWB erst im Nachprüfungsverfahren erfolgen sollte, etwa durch eine nachgeholte Begründung und deshalb der Nachprüfungsantrag unbegründet wird (vgl. VK Baden-Württemberg Beschl. v. 26.02.2013, Az. 1 VK 3/13 ; VK Sachsen Beschl. v. 27.06.2014, 1/SVK/020-13; VK Sachsen Beschl. v. 12.01.2015 - 1/SVK/033-14, BeckRS 2015, 15667).